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Kindergarten- & Krippengebühren

Krippenbeiträge (alle Kinder unter 3 Jahren):

 

Betreuungszeit

Elternbeitrag

1 – 2 Std.

150,- €

2 – 3 Std.

170,- €

3 – 4 Std.

190,- €

4 – 5 Std.

210,- €

5 – 6 Std.

230,- €

6 – 7 Std.

250,- €

7 – 8 Std.

270,- €

 

Mindestbuchungszeit: 2 Tage die Woche, mit je 3 Stunden. 

 

Die Gebühren sind für 12 Monate zu entrichten, auch bei Krankheit des Kindes und den Schließtagen der Einrichtung.

 

Der tatsächliche Elternbeitrag orientiert sich an der durchschnittlichen, wöchentlichen Buchungszeit, welche je nach Bedarf verkürzt oder verlängert werden kann.

 

Die Krippengebühren sind in voller Höhe zu entrichten. Es besteht die Möglichkeit einen Förderantrag auf Krippengeld beim Freistaat Bayern (ZBFS) zu stellen. Der Zuschuss kann bis zu 100€ monatlich betragen

 

Kindergartenbeiträge (alle Kinder ab drei Jahren)

 

Betreuungszeit

Elternbeitrag

2 - 3 Std.

150,- €

3 - 4 Std.

160,- €

4 - 5 Std.

170,- €

5 – 6 Std.

180,- €

6 – 7 Std.

190,- €

7 – 8 Std.

200,- €

 

Mindestbuchungszeit: 5 Std. täglich. 
 

Die Gebühren sind für 12 Monate zu entrichten, auch bei Krankheit des Kindes und den Schließtagen der Einrichtung.

 

Die Kindergartengebühren, die die Eltern zu entrichten haben, reduzieren sich durch die Förderung des Freistaats Bayern um 100€ monatlich.

 

Zu beachten ist dennoch, dass Kinder, die bei Kindergartenbeginn im September bereits 3 Jahre alt sind, oder dies bis Ende des Kalenderjahres werden, sofort den Zuschuss von 100 € erhalten. Wird ein Kind erst im Laufe des folgenden Kalenderjahres 3 Jahre, erhalten die Eltern diese Förderung erst ab September dieses Jahres.

 

Für diese Zeitspanne kann ebenfalls ein Antrag bei der ZBFS zur Kostenübernahme gestellt werden. 

 

Besuchen mehrere Kinder die Einrichtung, so wird die Benutzungsgebühr für das zweite Kind um 10,- € pro Monat ermäßigt und ab dem dritten Kind entfällt die Benutzungsgebühr.

 

 

Stand: Juni 2025